Keine Leinenpflicht für Hunde im Wildgehege

Keine Leinenpflicht für Hunde im Wildgehege

17.01.2018

Ratsherr und SDW-Mitglied Holger Holzgräber forderte in einem NGZ-Artikel vom 06. Januar 2018 die Leinenpflicht in den städtischen Wäldern und im Wildgehege. Dazu nimmt der Vorstand Stellung.

NGZ-Artikel „Künftig Leinenzwang im Wald?“ vom 06. Januar 2018

NGZ-Redakteur Carsten Sommerfeld setzt sich in diesem Artikel mit den Vorstellungen von Ratsherrn Holger Holzgräber auseinander, im Wildgehege künftig die Leinenpflicht zu verlangen. Da Herr Holzgräber, der auf seine Zugehörigkeit zur Schutzgemeinschaft Deutscher Wald hinwies, damit nicht nur Mitglieder der Schutzgemeinschaft, sondern auch andere Besucher des Wildgeheges irritiert hat, möchten wir den hervorgerufenen Eindruck korrigieren:

Der Vorstand der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Ortsverband Grevenbroich weist nachdrücklich darauf hin, dass Herr Holzgräber in dem Beitrag ausschließlich seine Meinung dargestellt hat. Er hat sie weder mit dem Vorstand abgestimmt, noch gibt er damit die Ansichten des Vorstands wider.

Von freilaufenden Hunden, die „unter anderem im Tiergehege zunehmend für Verärgerung sorgen“, ist uns nichts bekannt. Insofern sehen wir auch keinerlei Diskussionsbedarf zu Herrn Holzgräbers Frage „ob wir einen generellen Leinenzwang für Hunde in städtischen Waldgebieten einführen, zumindest aber im Wildtiergehege im Bend“.

Von den von Herrn Holzgräber erwähnten Anzeigen, und dass „zudem schon mehrfach beobachtet worden sei, dass frei laufende Hunde im Bend in die Gehege eindringen und dort gehaltene Tiere jagen“, wissen wir ebenfalls nichts. Gleichwohl wissen auch wir, welchen Schaden freilaufende, wildernde Hunde in der Natur anrichten können. Von Hunden gerissene Rehe sind wirklich keine schönen Anblicke. Hier ist aber das Verantwortungsbewußtsein des jeweiligen Hundehalters gefragt.

Da die Auferlegung einer Leinenpflicht den Kommunen zusteht, dürfen wir Ratsherrn Holger Holzgräber sicher nachfolgend auf die diesbezüglichen Bestimmungen aus dem Internetportal der Stadt Grevenbroich aufmerksam machen, die er sicher selbst mit verabschiedet hat:

„Hinsichtlich der Anleinpflicht für Hunde bestehen im Wesentlichen folgende Regelungen:

Im Wald
Beim Spaziergang auf Waldwegen darf man den Hund ableinen. Der Hund muss sich allerdings auf dem Weg halten. Eigentlich selbstverständlich, dass der Hund keine anderen Spaziergänger anspringt, Joggern zwischen die Beine läuft, Radfahrer hetzt oder mit angeleinten Hunden eine Rauferei anfängt. Auch darf er kein Wild jagen. Wenn der Hundehalter/die Hundehalterin weiß, dass sein/ihr Hund sich nicht immer an diese Spielregeln hält, dann ist er rechtzeitig anzuleinen, wenn eine entsprechende Gefahrensituation erkennbar wird. In Nordrhein-Westfalen darf man den Wald grundsätzlich auch außerhalb der Wege betreten, sofern keine Waldbrandgefahr besteht. Hier ist der Hund immer anzuleinen. Forstkulturen, Dickungen und Saatgärten sind allerdings sowohl für Hundehalter als auch für Hunde tabu.

Im Feld
Auf Feldwegen darf der Hund ebenfalls abgeleint werden. Auf bewirtschaftete Felder oder Weiden sowie Wildäcker darf er aber nicht. Deshalb sollten dahinein auch keine Apportiergegenstände geworfen werden, damit der Hund sie dort holt. Böschungen, Öd- und Brachflächen sowie andere landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen dürfen grundsätzlich auch mit Hund betreten werden. Auch hier darf der Hund kein Wild hetzen. Die Ausbildung oder das Trainieren von Hunden auf diesen Flächen ist allerdings nur mit Genehmigung erlaubt (fällt nicht unter das Betretungsrecht zur Erholung).

In bebauten Ortsteilen
Innerhalb der bebauten Ortsteile sind Hunde auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln anzuleinen (2 m Leine oder max. 10 m Flexileine).

Sonderegeln für gefährliche Hunde
Für sie gilt grundsätzlich generell Maulkorb- und Anleinpflicht. Hiervon können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zugelassen werden.“

Auch wenn das, wie zu lesen war, Herrn Holzgräber nicht reicht, sehen wir keine Veranlassung dazu, eine Verschärfung für das Tiergehege zu verlangen. Damit wäre die von ihm befürchtete Verkotung des Spielplatzes ohnehin nicht zu verhindern. Vereinzelt ist es in der Vergangenheit tatsächlich zu Sachbeschädigungen durch Hunde gekommen. Solche Fälle nehmen wir sehr ernst und erstatten unter Umständen auch Strafanzeigen gegen die Halter.

Und dass Herr Holzgräber bei der derzeitigen Finanzsituation der Stadt glaubt, über die Einrichtung von Freilaufanlagen für Hunde nachdenken zu müssen, irritiert uns sehr, zumal er selbst abschließend richtig erklärte: „Es geht um einige uneinsichtige Hundehalter, wegen denen andere leiden müssen!“